In einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen teilt die Bundesregierung nun überraschend mit, dass die Bundespolizei bei der Kontrolle „polizeiliche Erfahrungswerte und aktuelle Lageerkenntnisse“ heranziehen könne. Im Klartext bedeutet das: Die Polizei könne im konkreten Fall einen Passanten mit dunkler Hautfarbe kontrollieren, wenn entsprechende Erfahrungswerte vorhanden sind. Dies sei im Übrigen auch im Einklang mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat.
Bundesregierung widerspricht Antidiskriminierungsstelle
Im Übrigen teilt die Bundesregierung die Auffassung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) nicht. Die Leiterin des ADS, Christine Lüders hatte nach dem Bekanntwerden des Urteils erklärt: „Es hat schwere Folgen für das Zusammenleben in Deutschland und unser Bemühen um Verhinderung von Diskriminierung, wenn die Polizei Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert“. Dass das Gericht polizeiliche Ausweiskontrollen aufgrund der Hautfarbe als geringfügigen Eingriff bezeichne, gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei.
Wie weit solche Ausweiskontrollen an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen, wird sich noch zeigen. Denn in dem Fall ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Im Mai 2012 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Berufung gegen die Entscheidung des VG Koblenz zugelassen. Seinen dazu erlassenen Beschluss begründet das Gericht sowohl mit der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens als auch mit den hinreichenden Erfolgsaussichten des Kontrollierten. (hs